In regelmäßigen Abständen erteilen die Krankenversicherungen dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) den Auftrag zu prüfen ob einer von Krankheit oder Behinderung betroffener Person ein Pflegegrad (weiterhin) zusteht und in welchem Umfang. So ist es auch für Kinder und Erwachsene mit Down-Syndrom ein Termin der alle paar Jahre ansteht und der für die Eltern oft nicht leicht ist, da man sich für die Beurteilung allein auf die Defizite des Kindes konzentrieren sollte. Um sich gut vorbereiten zu können, ich habe es in einem meiner Beiträge aus 2017 schon erwähnt, lohnt es sich die Kriterien der Beurteilung im Vorfeld zu kennen und sie (gemeinsam mit dem anderen Elternteil) einmal alle in Ruhe durchzusprechen.
Eine komplette Liste aller in die Bewertung einfließenden Themen mit genauer Angabe von Gewichtung innerhalb der Beurteilung findet sich hier: