Da unsere Kinder durch ihre geistige Behinderung Anrecht auf einen sogenannten „Schwerbehindertenausweis“ haben und sie außerdem in der Regel auch eine Pflegestufe bekommen, sind die Neuerungen, die im Januar 2017, im Zuge der Pflegereform, eingetreten sind, für uns Eltern natürlich von großer Bedeutung. (Nebenbei bemerkt, ich finde das Wort „Schwerbehindertenausweis“ echt ziemlich grauselig, denn vor der Geburt meiner Tochter hätte ich es nie mit dem Down Syndrom in Verbindung gebracht. Und bis heute habe ich nicht den Eindruck, dass man mit dem DS ganz, ganz, ganz furchtbar schwer, arm dran ist…so wie es dieses sperrige Wort suggeriert!) Ich werde versuchen im Folgenden einmal die Essenz dieser Reform kurz und knapp zusammenzufassen.